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Gerichtsvollzieher

Vollstreckungsaufträge richten Sie bitte an die Gerichtsvollzieher-Verteiler-Stelle des hiesigen Amtsgerichts. Informationen zum Zuständigkeitsbereich, den Sprechzeiten u.s.w. der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher finden Sie im Artikel Geschäftsverteilung zum Artikel Geschäftsverteilung. Notfalls erhalten Sie diesbezügliche Auskünfte unter der Telefonnummer des Amtsgerichts 0 51 51/7 96-2 00.

Bild zum Thema Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung Bildrechte: grafolux & eye-server
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