Niedersachsen klar Logo

Zuständigkeit

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hameln erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden:

31785 Hameln
31787 Hameln
31789 Hameln

31020 Salzhemmendorf
31860 Emmerthal
31855 Aerzen
31848 Bad Münder
31840 Hess. Oldendorf
31812 Bad Pyrmont
31863 Coppenbrügge

Darüber hinaus ist das Amtsgericht Hameln in Insolvenzsachen zusätzlich auch für die Amtsgerichtsbezirke Springe und Wennigsen mit deren Städten und Gemeinden zuständig:

31832 Springe
30982 Pattensen

30974 Wennigsen
30890 Barsinghausen
30989 Gehrden
30952 Ronnenberg


Für Mahnverfahren sowie für Angelegenheiten des Handels-, Vereins und Partnerschaftsregisters ergeben sich folgende Sonderzuständigkeiten:

Mahnverfahren
Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht -
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon: 0581 88511
Fax: 0581 8851282540

Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister
Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
30175 Hannover
Telefon: 0511 347-0


Zur sachlichen Zuständigkeit nachfolgend einige Ausführungen:

Das Amtsgericht Hameln nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zum einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im

Landesjustizportal.

Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Hameln finden Sie in Zimmer 3 im Erdgeschoss. Informationen zu den Sprechzeiten finden Sie unter Kontakt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.

Insolvenzgericht

Für die Bezirke der Amtsgerichte Hameln, Springe und Wennigsen ist das Amtsgericht Hameln zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.

Informationen über laufende Insolvenzen erhalten Sie unter Insolvenzbekanntmachungen . Hier können Sie die aktuellen Insolvenzveröffentlichungen der gesamten Bundesländer abfragen. Bitte lesen Sie vorher sorgfältig auf der verlinkten Homepage die Hinweise "Hilfe zur Suche", um die richtige Auskunft zu erhalten.

Grundbuchsachen

Im Grundbuch sind Grundstücke, Eigentümer, Rechte u. a. eingetragen. Weitere Informationen hierüber finden Sie im Landesjustizportal.

Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt. Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen, auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus, die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV). Ausführliche Informationen zum automatisierten Abrufverfahren erhalten Sie unter dem Link Grundbuchabrufverfahren

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

Betreuungsgericht

Viele Menschen sind aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage, ihr Leben selbst zu organisieren. Sie benötigen die Unterstützung eines rechtlichen Betreuers. Die rechtliche Betreuung dient der Regelung der Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter volljähriger Personen. Sie hat keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Zunächst muss festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere ist an die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste zu denken. Solche tatsächlichen Hilfen sind vorrangig. Eine Betreuung brauchen auch diejenigen nicht, die selbst eine andere Person mit der Besorgung der Angelegenheiten bevollmächtigt haben. Betreuerinnen und Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Bereiche, die Betroffene eigenständig erledigen können, dürfen der Betreuerin oder dem Betreuer nicht übertragen werden. Betreuerinnen und Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht bestellt. Dabei muss nach Möglichkeit eine einzelne Person ausgewählt werden. In Betracht kommen vor allem Personen, die den Betroffenen persönlich nahe stehen. Die Betreuer haben die Aufgabe, die betreuten Personen im übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Der wichtigste Grundsatz hierbei ist, die Aufgaben immer so zu erledigen, dass es dem Wohl des Betreuten entspricht. Weitere Erläuterungen finden Sie im Landesjustizportal.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinsantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal .

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar .

Zwangsversteigerung

Der Erwerb von Immobilien, d. h. Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen, ist nur durch einen notariellen Vertrag oder durch die Erteilung des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren des Amtsgerichts möglich. Das Amtsgericht Hameln ist zuständig für die Zwangsversteigerungen im Bereich des Landkreises Hameln-Pyrmont. Hierbei bestimmt sich der Preis einer Immobilie nach den abgegebenen Geboten, die auch nicht unerheblich unter dem Verkehrswert liegen können. Der Erwerb über ein Zwangsversteigerungsverfahren kann daher sehr interessant sein. Sollten Sie Interesse an der Ersteigerung einer Immobilie haben, können Sie weitere Hinweise dem folgenden Informationsblatt für Bietinteressenten entnehmen. Auch ist es nicht uninteressant, wenn Sie sich eine Versteigerung unverbindlich einmal ansehen und anhören. Die Veröffentlichungen der jeweils anstehenden Versteigerungstermine erfolgen über die Deister- und Weserzeitung, den Aushang an der jeweiligen Gemeindetafel sowie die Gerichtstafel im Amtsgericht. Weitere Informationen können Sie auch über das Internet im Justizportal des Bundes und der Länder und im Landesjustizportal erhalten.

Hinweis:Mit Wirkung vom 01. Februar 2007 ist eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen.

 

Nachfolgend steht Ihnen ein Infoblatt (nicht barrierefrei) als Download zur Verfügung:

Schmuckgrafik
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln