Medieninformationen
Für Presseanfragen ist das Amtsgericht Hameln wie folgt zu erreichen:
E-Mail: AGHM-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 05151 796-0
Insolvenzverfahren der DEGAG Gruppe eröffnet
1. Das Insolvenzverfahren DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Az.: 36 IN 7/25) wurde am 22.08.2025 durch das Amtsgericht Hamelneröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Eckert, Hannover bestellt.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack, Hannover bestellt.
Die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) findet am Dienstag, den 04.11.2025 um 10:00 Uhr im Weserberglandzentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln statt.
2. Das Insolvenzverfahren DEGAG Bestand und Neubau 1 (Az.: 36 IN 8/25) wurde am 22.08.2025 durch das Amtsgericht Hameln eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Eckert, Hannover bestellt.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack, Hannover bestellt.
Die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) findet am Mittwoch, den 05.11.2025 um 10:00 Uhr im Weserberglandzentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln statt.
3. Das Insolvenzverfahren DEGAG Kapital GmbH (Az.: 36 IN 13/25) wurde am 22.08.2025 durch das Amtsgericht Hameln eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Eckert, Hannover bestellt.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack, Hannover bestellt.
Die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) findet am Dienstag, den 04.11.2025 um 13:30 Uhr im Weserberglandzentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln statt.
4. Das Insolvenzverfahren DEGAG WI8 (Az.: 36 IN 14/25) wurde am 22.08.2025 durch das Amtsgericht Hameln eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Eckert, Hannover bestellt.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack, Hannover bestellt.
Die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) findet am Mittwoch, den 05.11.2025 um 13:00 Uhr im Weserberglandzentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln statt.
Bei der DEGAG Gruppe handelt es sich um eine Unternehmensgruppe, die Wohnimmobilien zwecks Sanierung erwarb und vermietete. Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG fungierte als Holding der DEGAG Gruppe. Die Gesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG WI 8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH gehören ebenfalls der Unternehmensgruppe an. Zur Finanzierung warb die DEGAG Gruppe Anlegerkapital ein, für das die Anleger Genussrechte erhielten.
Der Begriff der Genussrechte wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Sie können unterschiedlich ausgestaltet sein, allgemein werden durch Genussrechte auf schuldrechtlicher Grundlage gesellschaftsfremden Dritten Rechte eingeräumt, die typischerweise nur Gesellschaftern aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses zustehen (wie etwa die Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft). Genussrechte sind eine Finanzierungsart für Gesellschaften, die sich auf diese Weise bei interessierten Anlegern über den allgemeinen Kapitalmarkt Geldmittel verschaffen können, ohne die Anleger in den Kreis der Gesellschafter mit einzubeziehen. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass mehrere tausend Anleger insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag investiert haben. Es ist daher mit umfangreichen Insolvenzverfahren und einer großen Resonanz von Beteiligten zu rechnen.
Ein wesentlicher Schritt bei der Digitalisierung der Justiz: Amtsgericht Hameln führt weitere elektronische Akten ein
Das Amtsgericht Hameln stellt seine Verfahrensabläufe auf die elektronische Akte um. Ab 1. Januar 2026 müssen alle Gerichte in Deutschland ihre Akten digital führen. Die elektronische Akte ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer digitalen Justiz. Auch wenn es in der Umstellungsphase zu Verzögerungen kommen kann, arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großem Einsatz an der Digitalisierung der Justiz.
Dabei haben sie schon eine Menge geschafft: Bereits seit Mai 2022 arbeitet in Hameln das Grundbuch digital. Seit dem vergangenen September arbeitet die Zivilabteilung digital, die Insolvenzabteilung folgte im November 2024 und das Familiengericht im Februar 2025. Bis zum Jahresende sollen nun auch das Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgericht sowie die Strafabteilung auf die digitalen Akten umgestellt sein.
Zunächst müssen jedoch die Papierakten ins digitale Zeitalter überführt werden. Das ist kein einfacher Weg: Die Amtsgerichte in ihrer heutigen Form bestehen seit 1879 - und schon immer wurden die Verfahren in Papierform geführt. Stift, Papier und Stempelkissen gehörten viele Jahrzehnte zum festen Bestandteil der gerichtlichen Arbeitswelt. Der Systemwechsel ist also eine enorme Umstellung. Das zeigt auch der Umfang des Papierbestands: In den Abteilungen des Amtsgerichts Hameln werden zurzeit noch tausende Papierakten bearbeitet.
Die Leitung des Amtsgerichts Hameln bittet deshalb um Verständnis, falls es während dieser Übergangsphase zu Verzögerungen und Einschränkungen kommt. Wegen der notwendigen Mitarbeiterschulungen bleiben der Justizservice und die Kasse vom 14.07. bis 17.07.2025 und 21.07. bis 24.07.2025 geschlossen. Denn auch bei digitalen Akten bleibt die Rechtsprechung weiterhin die Aufgabe von Menschen.
Hameln, 08.07.2025