Grußwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüße ich Sie herzlich auf der Internetseite des Amtsgerichts Hameln. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem am Rande der schönen Altstadt, mitten in Hameln, direkt an der Weser gelegenen Gericht.
Das Amtsgericht Hameln ist örtlich zuständig für die Gemeinden Aerzen, Bad Münder am Deister, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hameln, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf. Sachlich ist das Amtsgericht als Gericht der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit nach § 13 Gerichtsverfassungsgerichtsgesetz (GVG) zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Strafsachen.
Dieses weite Aufgabenspektrum führt dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Amtsgericht in Berührung kommen können. Wenn wegen Krankheit oder im Alter eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, wenn die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ins Grundbuch eingetragen wird, wenn es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit kommt, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt oder einen Erbschein beantragen möchte - die Lebenssituationen, in denen Sie auf Ihre Fragen eine Antwort beim Amtsgericht Hameln bekommen, sind mannigfaltig.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Das bedeutet, dass Maßstab für das Miteinander der Menschen und für die Lösung von Konflikten das Recht ist, also die Regeln, die in demokratischen Verfahren von durch Wahlen demokratisch legitimierten Organen erlassen werden. Es gilt die Stärke des Rechts, nicht das Recht des Stärkeren. Daran, diesen Anspruch in die Praxis umzusetzen, arbeiten beim Amtsgericht Hameln über 120 verantwortungsvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei geht es nicht nur darum, dass das Recht im Ergebnis umgesetzt wird, sondern dass dies auch in den Formen eines rechtsstaatlichen Verfahrens geschieht. Hierzu gehören Grundsätze wie „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ oder „Gehört werde auch der andere Teil“, also die Notwendigkeit, beide (bzw. alle beteiligten) Seiten in einem Streitfall zu hören, um eine gerechte Entscheidung zu treffen.
Der gesellschaftliche Wandel und der Fortschritt machen vor der Justiz nicht halt. Derzeit befindet sich die niedersächsische Justiz in einem der größten Umbrüche der letzten Jahrzehnte: Die Aktenführung in allen Verfahren wird von der Papierakte in die elektronische Akte überführt. Dies bietet viele Chancen, stellt uns aber auch vor Herausforderungen. Wenn es also einmal aus technischen Gründen etwas „ruckeln“ sollte, bitte ich Sie um Verständnis und ein wenig Geduld. Ich kann Ihnen versichern: an der oben skizzierten Kernaufgabe, Recht in Lebenswirklichkeit umzusetzen, ändert sich nichts. Bei der Rechtsanwendung werden keine Abstriche gemacht – ganz gleich, ob das Verfahren analog oder digital abgewickelt wird.
Schauen Sie sich gerne um. Ich hoffe, Sie finden für Sie nützliche Informationen.
Ihre Anregungen zum Internetauftritt sind sehr willkommen unter der E-Mail-Adresse AGHM-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Simon Schnelle
Direktor des Amtsgerichts