Medieninformationen
Die Pressesprecherin Frau Richterin am Amtsgericht Quak ist wie folgt zu erreichen:
E-Mail: AGHM-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 05151 796-0
Pressemitteilung 01.06.2023
Eröffnung Insolvenzverfahren
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH (Az.: 36 IN 20/23) wurde heute am 01.06.2023 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh Schuhzentrum GmbH (Az.: 36 IN 17/23) wurde heute am 01.06.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Pressemitteilung 12.01.2023
Einweihung des Justizservice und Übergabe des sanierten Altbaus des Amtsgerichts Hameln am 11.01.2023
"Justizservice als wesentliche Serviceverbesserung für Bürger/innen. Alle Justizleistungen außerhalb von Verhandlungen werden nun an einem Ort aus einer Hand erbracht."
"Altbausanierung als bedeutender Beitrag zum Denkmalschutz und zur optischen Verschönerung des Hamelner Stadtbildes."
"Ausgezeichnete Kooperation und hervorragendes Engagement haben diese Verbesserungen möglich gemacht."
Im Rahmen einer Feierstunde und im Beisein von Abgeordneten haben die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte, der Leiter des Staatlichen Baumanagements Weser-Leine Michael Brassel und der Direktor des Amtsgerichts Hameln Dr. Georg Gebhardt am 11.01.2023 den neuen Justizservice des Amtsgerichts eingeweiht. Zudem haben sie den denkmalschutzgerecht sanierten Altbau übergeben.
Justizservice
Mit der Einrichtung des Justizservice im Erdgeschoss des Hochhauses können nun erstmals alle Rechtsanliegen des Amtsgerichts Hameln an einem Ort entgegengenommen und bearbeitet werden. Hierdurch werden zahlreiche Vorteile erzielt:
- Der Service wird noch bürgerfreundlicher. Alle Leistungen außerhalb von Gerichtsverhandlungen werden an einer Stelle erbracht. Direkt neben dem Haupteingang und barrierefrei.
- Die Sicherheit für die Bürger/innen und Mitarbeiter/innen wird erhöht. Der Wartebereich liegt direkt neben der Wachtmeisterei. Er ist zudem über eine Videoüberwachung gesichert.
- Ein konzentrierteres Arbeiten in den Fachabteilungen wird erleichtert, weil Bürgeranliegen zentral im Justizservice bearbeitet werden.
Aufgaben des Justizservice sind vor allem Anträge auf Beratungshilfe sowie Anliegen im Bereich des Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Straf- und Zwangsvollstreckungsrechts.
Altbausanierung
Das Staatliche Baumanagement Weser–Leine hat den Altbau aus dem Jahr 1853 in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege denkmalschutzgerecht saniert. Die Außenfassade entspricht historischen Vorbildern. Die Sandsteinbänder auf der Gebäudeaußenseite sowie die Fenster und Treppe wurden fachgerecht und schonend restauriert. Im Innern des Gebäudes wurden Flure und Türen aufgearbeitet.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte zeigte sich sehr erfreut: „Die Einrichtung des Justizservice und die Sanierung des Altbaus sind zwei große Meilensteine – sie verbessern den Service der Justiz erheblich. Bürgerinnen und Bürger können in Hameln jetzt alle Justizleistungen an einem Ort und aus einer Hand barrierefrei in Anspruch nehmen. Nur für Gerichtsverhandlungen sind ein paar Schritte mehr nötig.“
Der Leiter des Staatlichen Baumanagements Weser-Leine Michael Brassel hob hervor: „Die Altbausanierung ist ein bedeutender Beitrag zum Denkmalschutz und zur optischen Verschönerung des Hamelner Stadtbildes.“
Der Direktor des Amtsgerichts Dr. Georg Gebhardt lobte: „Die ausgezeichnete Kooperation mit dem Staatlichen Baumanagement Weser-Leine und dessen hervorragendes Engagement haben diese Verbesserungen möglich gemacht“.
Einweihung des Justizservice am 11.01.2023
Besuch des Justizstaatssekretärs Dr. Frank-Thomas Hett
„Die Einführung der elektronischen Grundakte beim Amtsgericht in Hameln – ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der niedersächsischen Justiz“
Justizstaatssekretär Dr. Hett hat am 08.09.2022 das Amtsgericht Hameln besucht und sich über den Stand der Digitalisierung in Grundbuchverfahren sowie die Vorbereitungen zur Einführung eines Justizservice informiert.
Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Niedersächsische Justiz mit der elektronischen Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen weitere wesentliche Schritte in Richtung Digitalisierung gehe. Das Amtsgericht Hameln als Pilotgericht sei hier ein Vorbild.
Der Direktor des Amtsgerichts Dr. Georg Gebhardt betonte, dass die erfolgreiche Einführung der elektronischen Akte vor allem auf dem Engagement und der Innovationskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbuchabteilung beruhe. Auf die „eGrundakte“ und ihre Vorteile wolle beim Amtsgericht Hameln zwischenzeitlich niemand mehr verzichten.
Staatsekretär Dr. Hett überzeugte sich auch vom Baufortschritt für den geplanten Justizservice beim Amtsgericht Hameln. Mit dem Justizservice werden ab Januar 2023 alle Rechtsanliegen von Bürgern außerhalb von Verhandlungen unmittelbar neben dem Haupteingang bürgerfreundlich und barrierefrei an einem Ort aufgenommen und größtenteils sogleich erfüllt werden.
Im Abschlussgespräch in der neuen Bibliothek lobte der Direktor des Arbeitsgerichts Karsten Rohowski die ausgezeichnete Kooperation des Amtsgerichts und des Arbeitsgerichts im gemeinsamen Justizzentrum Hameln.
Pressemitteilung 27.05.2022
Grundbuchamt - Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer-Reform
Für die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärungen werden kostenpflichtige Grundbuchauszüge nicht benötigt.
Vielmehr hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen auf der Internetseite https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de eine kostenfreie Anwendung zur Verfügung gestellt, der die notwendigen Angaben zum Grundstück entnommen werden können.
Weitere Informationen enthält die Internetseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/informationen-zur-vorbereitung-auf-die-erklarungsabgabe-ab-1-juli-2022-209745.html . Dort finden Sie unter anderem ein Muster des Informationsschreibens, das die Finanzämter in Kürze an alle Steuerpflichtigen versenden werden. Dieses Informationsschreiben enthält zusätzliche Hinweise darauf, wie die restlichen Angaben ermittelt werden können.
Ergänzend wird für Eigentumswohnungen darauf hingewiesen, dass Sie die Angabe zur Höhe Ihres Miteigentumsanteils (am gemeinschaftlichen Eigentum) im Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung finden.
Auch insoweit wird also kein Grundbuchauszug benötigt.
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte in Grundbuchsachen beim Amtsgericht Hameln
Was ändert sich zum 09.05.2022?
Das Amtsgericht Hameln wird zum 09.05.2022 den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Grundbuchsachen einführen.
Ab dem 09.05.2022 sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch an das Grundbuchamt Hameln zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO).
Sonstige Beteiligte, insbesondere Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch Privatpersonen, können Dokumente elektronisch einreichen. Die Einreichung muss über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen (zur Einrichtung vgl. Link zum EGVP). Die elektronische Übersendung ermöglicht eine sofortige Bearbeitung und erspart dem Gericht einen aufwändigen Scanprozess.
Wichtig!
Die Anträge können ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden. Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen. Eine Weiterleitung dieser Eingänge erfolgt nicht.
Elektronische Grundakten – was bedeutet das?
Ab dem 09.05.2022 werden alle eingereichten Anträge und Nachweise in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt mit dem Stand 09.05.2022 bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann auf den Geschäftsstellen des Grundbuchamtes gewährt werden.
Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht für die Einsicht in die elektronische Grundakte derzeit noch nicht zur Verfügung.
Pressemitteilung 09.02.2022
Verwaltungsgericht bestätigt 3-G-Zugangsregelung des Amtsgerichts Hameln
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 07.02.2022 die 3-G-Zugangsvoraussetzung (geimpft, genesen, getestet) des Amtsgerichts Hameln für rechtmäßig erklärt. Zudem hat es entschieden, dass auch die Vorsitzende Richterin im Sitzungssaal „3-G“ anordnen konnte.
Eine ungeimpfte Angeklagte und ihr Anwalt hatten im Eilrechtsschutz geltend gemacht, dass die Anordnung von „3-G“ in Gerichten grob rechtswidrig sei. Die Anordnungen seien unwirksam, weil ein Gericht keine über die Niedersächsische-Corona-Verordnung hinausgehenden Regelungen treffen könne. Die Niedersächsische Corona-Verordnung nehme Gerichte gerade von der 3-G-Regelung aus. Die Regelung sei zudem rechtswidrig, weil sie die zur Anwesenheit verpflichtete Angeklagte zur Impfung oder Testung zwinge.
Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat klargestellt, dass Gerichte auch über die Niedersächsische-Corona-Verordnung hinausgehende Anordnungen treffen können und die Durchführung eines tagesaktuellen Tests in einer anerkannten Testeinrichtung zumutbar ist.
Ergänzung vom 02.05.2022:
Die allgemeine 3-G-Zugangsvoraussetzung ist seit dem 02.05.2022 aufgehoben.