Hinterlegungssachen
Anträge auf Hinterlegung von Zahlungsmitteln können bei dem hiesigen Gericht mittels des amtlichen Formulars
gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass in Niedersachsen der elektronische Rechtsverkehr für Hinterlegungssachen noch nicht eröffnet ist und die Anträge daher zwingend schriftlich (zweifach) zu stellen sind.