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Corona



Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus


Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebs und des Publikumsverkehrs aus Gründen des Infektionsschutzes.

Um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich entgegenzuwirken, sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Allgemeines

Allgemein werden Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann. Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen und Termine werden telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 05151 796-0 erteilt.

2. Zutritt zum Gerichtsgebäude

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.

Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

3. Maskenpflicht

Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.

4. Hygieneregeln und Anordnungen durch Wachtmeister

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Hygieneschutzkonzept

Das Amtsgericht Hameln hat die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz in einem Hygieneschutzkonzept konkretisiert. Dieses bestimmt unter anderem folgende weitere Vorsichtsmaßregeln:

  • Entsprechend der allgemeinen AHA-Formel ist ein Abstand von möglichst min. 1,5 m zu anderen Personen zu halten. Hände sind gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.
  • Verfahrensbeteiligte, die aus dem Ausland eingereist oder zurückgereist sind und einer Absonderungspflicht nach der maßgeblichen Quarantäne-Verordnung unterfallen, dürfen das Gericht nicht betreten. Setzen Sie bitte umgehend die zuständige Geschäftsstelle in Kenntnis, die Sie über weitere Einzelheiten informiert.
  • Besucherinnen und Besucher werden ggf. beim Betreten des Gerichtsgebäudes unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert.
  • Auch in Sitzungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies möglich ist. In den Sitzungssälen entscheidet die bzw. der Vorsitzende über die Verwendung einer Maske.
  • Räume sind – ggf. auch in Ergänzung zu Luftreinigungsgeräten – regelmäßig gründlich zu lüften.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten!



Beratungshilfe


Für die Beantragung von Beratungshilfe (Gewährung einer kostenlosen außergerichtlichen Beratung durch einen Anwalt) gilt folgendes:

a)

Beratungshilfe kann grundsätzlich nur schriftlich beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind Gewaltschutzangelegenheiten, in denen eine Bearbeitungsbestätigung der Polizei vorgelegt wird. Über weitere Ausnahmen in besonderen Falllagen bzw. aus besonderen Gründen entscheiden die Sachbearbeiter/innen selbst.

b)

Jede/r Sachbearbeiter/in entscheidet nach dem vorliegenden schriftlichen Antrag, ob ein Termin zum persönlichen Gespräch, ein Telefonat oder Sonstiges zu veranlassen ist oder ob bereits nach Aktenlage entschieden werden kann.

c)

Jede/r Bürger/in wird durch die Wachtmeisterei oder die Geschäftsstelle auf die schriftliche Antragstellung hingewiesen. Ihm wird auf Wunsch ein Formular ausgehändigt; dieses kann ggf. auch direkt vor Ort ausgefüllt werden. Zur Erleichterung wird ein Hinweisblatt ausgegeben.

d)

Ergänzend: Das Ausfüllen des Antragsformulars erfordert keine juristischen Kenntnisse. Neben den persönlichen Daten ist das Thema, zu dem die anwaltliche Beratung gewünscht wird, zu beschreiben. Etwaiger Schriftverkehr (wie beispielsweise ein Vertrag oder eine erhaltene Mahnung) ist in Kopie beizufügen. Die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind gleichfalls zu belegen.



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