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Nachlassverfahren


Das Amtsgericht Hameln ist insbesondere für folgende Nachlassverfahren zuständig:

  • Erteilung eines Erbscheins, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Hameln hatte.
  • Verwahrung oder Rückholung eines Testaments oder Erbvertrags.
  • Ausschlagung einer Erbschaft.

Zur Beantragung eines Erbscheins, zur Ausschlagung einer Erbschaft und zur Rückgabe eines Testaments oder eines Erbvertrags aus der amtlichen Verwahrung benötigen Sie einen Termin.

Die hierfür anzuwählende Rufnummer richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Testators bzw. Erblassers (Verstorbenen):

A,C,K,L,J,O,P,Q,R,S,U,V,W,X,Y,Z: 05151/796-207 und -209
B,D,E,F,G,H,I,M,N,T: 05151/796-226 und -276



Das Amtsgericht wird versuchen, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen, Rechtsberatung darf allerdings nicht erteilt werden. Das ist Sache der Rechtsanwälte/innen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte dahin.

Informationen rund um ein Testament finden Sie hier .

Informationen zum Erbschein finden Sie hier .

Informationen zur Erbausschlagung finden Sie hier .

Weitere Informationen finden Sie hier .

Sollten Sie bereits ein Schreiben des Nachlassgerichts erhalten haben, finden Sie auf diesem Schreiben die anzuwählende Rufnummer und das Geschäftszeichen. Richten Sie in diesen Fällen Ihr Anfrage bitte grundsätzlich schriftlich an das Nachlassgericht unter Mitteilung des Geschäftszeichens. Um die zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten des Amtsgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei ab.

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